Allgemeine Geschäftsbedingungen


Hundesalon/Hundesitting Nikita verpflichtet sich, den Hund nach bestem Wissen und

Gewissen zu betreuen und zu versorgen, und ihm seinen Aufenthalt in der

Pension/Salon so angenehm wie möglich zu gestalten.

 

Gesundheit:

Der Hundehalter versichert, dass sein

Hund gesund, entwurmt, frei von

ansteckenden Krankheiten und Parasiten(Flöhe ect.) sowie schutzgeimpft ist.

 

Medikamente/Futter:

Das Futter, sowie allfällig nötige Medikamente sind für die Dauer des

Pensionsaufenthaltes mitzubringen

 

Läufigkeit:

Ist eine Hündin läufig, wird jegliche Haftung und Verantwortung für eine

unerwünschte Empfängnis abgelehnt. Eine eventuelle Läufigkeit der Hündin ist

vorher anzumelden.

Natürlich wird darauf besonders geachtet, dass die unkastrierten Hunde getrennt

sind.

 

Verletzung/Unfall:

Trotz bestmöglicher Vorabklärungen und Sorgfaltspflicht kann es zu

Verletzungen im Rudel kommen.

Auch bei Einzelhaltung ist beim Spaziergang ein Zusammentreffen mit anderen

Hunden nicht ausgeschlossen. Auseinandersetzungen unter Hunden sind immer

möglich. Der Hundesalon Nikita übernimmt dafür keine Haftung.

 

Tierärztliche Betreuung/Krankheit/Notfall:

Die Kosten für ärztliche Leistungen inklusive Tiertransport und Nebenkosten

fallen dem Hundehalter an, es sei denn, es ist der Pension eine grobe

Fahrlässigkeit nachzuweisen.

Bei kranken und/oder alten Tieren wird jegliche Haftung bei Verschlimmerung

oder Tod des Tieres ausgeschlossen.

Tritt ein gesundheitlicher Notfall ein, wird der nächste erreichbare Tierarzt

konsultiert. Bei Nicht erreichen des Hundehalters oder Notfallkontaktperson entscheidet der Hundesalon Nikita als

Betreuerin nach bestem Wissen und Gewissen, wenn es das eigene Tier wäre.

 

Schäden an Gegenständen des Tierhalters:

Für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, die den Tieren mitgegeben

werden, wird nicht gehaftet.

 

Informationspflicht des Hundehalters/Haftpflicht:

Der Hundehalter ist verpflichtet, der Hundesalon Nikita vorab über alle

Verhaltensauffälligkeiten seines Tieres, wie z.B. Zerstörungswut,

Beissvorfälle, hohe Aggressivität, Verlustängste oder Krankheiten zu

informieren. Der Hundehalter haftet für die durch sein Tier verursachten

Schäden.

Der Besitzer muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen (inklusive Hund).

 

Allfälliges Entweichen des Hundes:

Auch bei sorgfältigster Betreuung kann ein Tier aus der Hundepension sowie

auf dem Spaziergang entweichen. Sollte das Tier trotz intensivsten Bemühungen

nicht wiedergefunden werden, besteht seitens des Hundehalters kein Anspruch auf

Schadensersatz.

 

Abmeldung Ferienhund:

Ferienreservationen müssen mindestens 14 Tage im Voraus annulliert werden,

ansonsten werden dem Hundehalter die Kosten für den vereinbarten

Ferienaufenthalt des Tieres vollumfänglich in Rechnung gestellt